Verkehrsverbindungen zum Kellerweg-Fest

Kellerweg-Fest besuchen heißt Wein genießen, mit Freunden feiern und die einzigartige Atmosphäre des Kellerwegs in Guntersblum erleben. Damit die Gäste aus den umliegenden Städten und Gemeinden dies auch ohne Sorgen um Ihren Führerschein oder um ihre wohlbehaltene Rückkehr nach Hause tun können, bemüht sich der Verkehrsverein auch in diesem Jahr an den Festtagen 19. – 21. und 26. + 27. August 2022 um geeignete Verkehrsverbindungen.

Taxi

Folgende Taxi-Stände werden eingerichtet und beschildert:

Eimsheimer Straße (Unterhalb Keller 1; Höhe Hausnummer 20)
Eimsheimer Hohl (Oberhalb Keller 1; Ortsausgang Richtung Eimsheim; Abfahrtstelle Richtung Berggemeinden)
Am Weiberdeich (neben Keller 110, Höhe Weingut deMillas)

(aufgrund großer Nachfrage vorherige Bestellung bei Taxiunternehmen oder bei umliegenden Fahrdienstunternehmen sinnvoll)

Öffentlicher Nahverkehr

Des Weiteren fahren mehrere RNN-Sonder-Züge vom Bahnhof aus auch zu später Stunde in Richtung Mainz und Worms. Hier der Sonder-Fahrplan:

Achtung: Der Fahrkartenautomat steht nur auf Bahnsteig 1 (Bahnunterführung vorhanden).

Für Besucher aus dem Bereich des Rhein-Nahe Nahverkehrsverbundes (RNN) empfiehlt sich die RNN Einzel- oder Gruppen-Tageskarte, diese ist an einem beliebigen Tag gültig bis 3 Uhr in der Nacht des Folgetages.

Für Fahrplan- und Tarifauskünfte steht das Servicetelefon des Rhein-Nahe Nahverkehrsverbundes (RNN) unter 01801-766766 (3,9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, aus Mobilfunknetzen max. 42 Ct) Mo – Fr von 9-18 Uhr und samstags von 9-15 Uhr zur Verfügung. Im Internet sind Fahrplanauskünfte und weitere Infos unter www.rnn.info zu finden.

Guntersblum2022Fahrplan

Kellerweg-Fest-Express

Auch 2022 fähr der Kellerweg-Fest-Express wieder die Gemeinden im näheren Umkreis an

Für die Festbesucher aus der ehemaligen Verbandsgemeinde Guntersblum und der Nachbargemeinde Alsheim gibt es  an den beiden Wochenenden in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag einen Pendelbus-Verkehr. Dieser bringt die Gäste nicht nur nach Hause zurück, sondern holt sie auch von zu Hause aus ab! So muss sich keiner mehr Sorgen darüber machen, wie komme ich zum Fest und wie wieder nach Hause.

Hier der Fahrplan für 2022:

An- und Abfahrtsstelle ist in Guntersblum jeweils am Marktplatz vor der Evang. Kirche. Pro Person/Fahrt wird ein Unkostenbeitrag von € 5,00 erhoben, der beim Busfahrer zu zahlen ist. Dieser Beitrag geht als Spende an den Verkehrsverein Guntersblum, um diesen Service zu finazieren.

Die Rhein-Fähren

fahren in Nierstein-Oppenheim / Kornsand an beiden Samstagen bis 24:00 Uhr, freitags und sonntags bis 21.30 Uhr und in Eich / Gernsheim an allen Tagen bis 21:45 Uhr. Näheres siehe unter: www.faehre-nierstein.de und www.faehre-gernsheim.de.

 

Parkplätze:

PKW: Am REWE- und am ALDI-Parkplatz (Einfahrt Guntersblum Nord benutzen), am Bahnhof auf beiden Seiten und in den Ortsstraßen (bitte Halteverbotsschilder in einzelnen Straßen und rund um den Marktplatz unbedingt beachten – Rettungswege!)

Busse: Bitte Einfahrt Guntersblum Nord benutzen. Dort stehen Ordnungskräfte bereit, die auf freie Bus-Parkplätze hinweisen.

Wohnmobile: Erschlossene Stellplätze in Alsheimer Straße neben Tennisplätze (günstig zu erreichen über Einfahrt Guntersblum Süd oder B9-Abzweig Alsheim/Guntersblum); Stellplätze ohne Strom- und Wasseranschluss befinden sich am Parkplatz in der Mühlstraße ggü. dem Dorfgemeinschaftshaus und in der Alsheimer Straße beim Anwesen Nr. 95 (Weingut Schauf).

Hinweis: Die Durchfahrt durch die Eimsheimer Straße ist während der Kellerweg-Fest-Tage nicht möglich (Vollsperrung).

Wichtige Mitteilung für die Besucher des Kellerweg-Festes:

Wie wir bei der Nachbesprechung zum Kellerweg-Fest 2016 erfahren haben, werden von Winzern aus umliegenden Ortschaften Fahrten auf sogenannten „Wingertswägelchen“ zum Kellerweg-Fest angeboten. Dabei erwerben die Mitfahrer automatisch auch Flaschenweine von den betreffenden Weingütern und sind irrtümlich der Meinung, dass sie diese Weinflaschen mit auf das Fest nehmen dürfen.

Wir weisen Sie deshalb darauf hin, dass in der Verbandsgemeinde Rhein-Selz bei allen Weinfesten vom zuständigen Ordnungsamt gemäß einer „Allgemeinverfügung“ das Mitbringen von Alkohol und Glasflaschen bei Androhung von Zwangsmitteln strengstens untersagt ist. Diese „Allgemeinverfügung“ ist auf unserer homepage unter downloads zur Information aufgeführt.

Bitte achten Sie deshalb bei Ihren Besuchen auf dem Kellerweg-Fest darauf, dass Sie solchen Angeboten nicht folgen, denn letztendlich haben Sie viel Geld ausgegeben und den Wein müssen Sie bei Kontrolle abgeben